Montag, 16. Januar 2012

Neu ab 2012

Neu ab 2012
Arbeit und Soziales
Mit der neuen Familienpflegezeit soll Arbeitnehmern die Pflege von Angehörigen zeitlich und finanziell erleichtert werden. Viele Hartz-IV-Empfänger erhalten mehr Geld. In der Zeitarbeitsbranche gibt es erstmals Mindestlöhne. Bei Dachdeckern und bei Gebäudereinigern, die innen arbeiten, steigen die Mindestlöhne.

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Familienpflegezeit

Das neue Familienpflegezeitgesetz soll Berufstätigen die Pflege von Angehörigen erleichtern. Es ermöglicht, die Wochenarbeitszeit über einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden zu verringern. Die dadurch entstehenden Einbußen werden durch Lohnaufstockungen des Arbeitgebers abgefedert. Wer in dieser Zeit zum Beispiel statt voll nur noch halbtags arbeitet, erhält 75 Prozent seines letzten Bruttoeinkommens.
Der Ausgleich muss aber wieder zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung beginnt, wenn der Arbeitnehmer wieder voll an seine Arbeitsstelle zurückkehrt. Dann erhält er solange das abgesenkte Gehalt weiter, bis der Gehaltsvorschuss abgezahlt ist.
Arbeitgeber können für die Aufstockung ein zinsloses Darlehen, der KfW-Bankengruppe in Anspruch nehmen, dass sie dann zurückzahlen, wenn der Beschäftigte wieder voll arbeitet und selbst zurückzahlt.
Beschäftigte müssen für den Zeitraum der Pflegezeit zudem eine Versicherung abschließen, die das Risiko eines eventuellen Ausfalls ihrer Arbeitsfähigkeit nach Ablauf der Pflegezeit für den Arbeitgeber verringert. Nach Angaben der Bundesregierung soll diese Versicherung nicht mehr als 15 Euro im Monat kosten.

Hartz IV

Für viele Hartz-IV-Empfänger gelten ab 1. Januar höhere Regelsätze. Alleinstehende erhalten dann monatlich zehn Euro mehr. Aber auch bei zusammenlebenden Erwachsenen und Kindern steigen die Sätze:
Wer? neuer Regelsatz Steigerung
Alleinlebend
(Regelbedarfsstufe 1) 374 Euro + 10 Euro
Paare/Bedarfsgemeinschaften
(Regelbedarfsstufe 2) 337 Euro + 9 Euro
Erwachsene im Haushalt anderer
(Regelbedarfsstufe 3) 299 Euro + 8 Euro
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren
(Regelbedarfsstufe 4) 287 Euro unverändert
Kinder von 6 bis unter 14 Jahren
(Regelbedarfsstufe 5) 251 Euro unverändert
Kinder von 0 bis 6 Jahren
(Regelbedarfsstufe 6) 219 Euro + 4 Euro


Mindestlöhne

Für Zeitarbeiter gilt erstmals ein gesetzlicher Mindestlohn. Er liegt in den alten Bundesländern bei 7,89 Euro und in den neuen Bundesländern sowie Berlin bei 7,01 Euro. Mit dem 1. November 2012 wird er dann auf 8,19 Euro bzw. 7,50 Euro angehoben. Die Regelung gilt bis zum 31. Oktober 2013.


Im Dachdeckerhandwerk steigt der Mindestlohn.
In zwei Stufen werden die Mindestlöhne in der Gebäudereinigungsbranche angehoben. Für die Innen- und Unterhaltsreinigung sind dann im Westen mindestens 8,82 Euro statt bisher 8,55 Euro zu zahlen und ab 1. Januar 2013 9,00 Euro. Im Osten steigt der Mindestlohn von 7,00 Euro auf 7,33 Euro und ab 2013 auf 7,56 Euro. Die Verordnung gilt bis zum 31. Oktober 2013.
Im Dachdeckerhandwerk steigt der gesetzliche Mindestlohn bundesweit von 10,80 Euro auf 11,00 Euro und ab 1. Januar 2013 auf 11,20 Euro. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2013.

Ausgleichsabgabe
Private und öffentliche Arbeitgeber mit mehr als 19 Arbeitsplätzen müssen mindestens fünf Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Tun sie das nicht, ist für jeden dieser Arbeitsplätze, der nicht mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer besetzt ist, eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu entrichten. Sie wird für das Jahr 2012 folgendermaßen angehoben:

Erfüllungsquote Ausgleichabgabe alt Ausgleichsabgabe neu
0 bis <2 Prozent 260 290
2 bis <3 Prozent 180 200
3 bis <5 Prozent 105 115


Altersvorsorge
Gesetzliche Rente
Einstieg in die Rente mit 67 erfolgt ab 2012
Wenige Monate vor dem Einstieg in die Rente mit 67 hält die Regierung an ihrem Kurs fest: Die Erhöhung des Renteneintrittsalters ist nach Ansicht der Regierung notwendig, vor dem Hintergrund einer steigenden Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen. Denn durch diese demografische Entwicklung verändert sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern drastisch. Die Rente mit 67 soll eine generationengerechte Alterssicherung sicherstellen.
So steigt das Renteneintrittsalter

Die Anhebung des Renteneintrittsalters beginnt ab 2012. Dann dürfen alle 1947 geborenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst einen Monat später als bisher in Rente gehen, wenn sie keine Abschläge in Kauf nehmen wollen. Bis 2023 wird jeder Jahrgang jeweils einen weiteren Monat später in Rente gehen. Ab 2024 steigt das Renteneintrittsalter pro Jahrgang um jeweils zwei Monate. Im Jahr 2029, also ab dem Jahrgang 1964, wird der stufenweise Anstieg des Renteneintrittsalters abgeschlossen sein. Ab diesem Jahr kann jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer erst mit 67 die volle Rente in Anspruch nehmen.

Überblick: Ab wann können Sie ohne Abschläge in Rente gehen?
Geburtsjahr Jahr des Renteneintritts Einstiegsalter
1947 2012 65 Jahre + 1 Monat
1948 2013 65 Jahre + 2 Monate
1949 2014 65 Jahre + 3 Monate
1950 2015 65 Jahre + 4 Monate
1951 2016 65 Jahre + 5 Monate
1952 2017 65 Jahre + 6 Monate
1953 2018 65 Jahre + 7 Monate
1954 2019 65 Jahre + 8 Monate
1955 2020 65 Jahre + 9 Monate
1956 2021 65 Jahre + 10 Monate
1957 2022 65 Jahre + 11 Monate
1958 2023 66 Jahre
1959 2024 66 Jahre + 2 Monate
1960 2025 66 Jahre + 4 Monate
1961 2026 66 Jahre + 6 Monate
1962 2027 66 Jahre + 8 Monate
1963 2028 66 Jahre + 10 Monate
1964 2029 67 Jahre



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Steuern 2012: Das ändert sich

Höherer Arbeit­nehmer­pausch­betrag, Erleichterungen bei Kindergeld und Kinderbetreuung: Was das Jahr 2012 den Steuerzahlern bringt, hört sich gut an. Was dahinter steckt, erklärt Banktip.

Für 2012 stehen einige Änderungen an, die die Steuerzahler betreffen – positiv wie negativ. Besonders im Fokus stand die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags. In der Realität der Steuererklärung dürfte die Erhöhung von 80 Euro im Jahr eher ein Tröpfchen auf einen sehr, sehr heißen Stein sein. Den je nach Einkommen bedeutet das ein Plus beim Netto von gerade einmal 34 Euro – im Jahr, wohlgemerkt.

Kinderbetreuungskosten steuerlich besser absetzbar

Bei den Kinderbetreuungskosten ist die Regelung dagegen deutlich vorteilhafter ausgefallen. Jetzt können alle Eltern die Kosten der Kinderbetreuung einheitlich bis zum 14. Lebensjahr des Kindes absetzen – damit werden vor allem Alleinverdiener-Familien entlastet. Zudem sind die Kosten jetzt immer als Sonderausgaben absetzbar – die Trennung von Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben entfällt.

Kindergeld ohne Prüfung für Kinder in Ausbildung oder Feiwilligendienst

Auch an anderer Stelle werden Familien massiv entlastet: Bisher fiel bei volljährigen Kindern ja der Kindergeld-Anspruch weg, wenn das Einkommen über 8.004 Euro im Jahr betrug − und mit ihm die damit zusammenhängenden Vergünstigungen wie steuerliche Freibeträge oder auch die Kinder-Zulage für den Riester-Vertrag. Ab 2012 gilt: Die Einkommensgrenze fällt ganz weg, Kindergeld wird für volljährige Kinder ohne Prüfung der Einkommensgrenze gewährt, wenn der Nachwuchs z. B. in der Ausbildung ist oder einen Freiwilligendienst leistet.

Kinderfreibetrag leichter übertragbar

Leben Eltern getrennt, sind nicht verheiratet oder geschieden, teilen sie sich den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Übertragen werden konnte der Kinderfreibetrag so ohne Weiteres bisher nicht – selbst, wenn beide Eltern die Übertragung wollten.
Ab 2012 gilt: Kommt ein Elternteil alleine für den Unterhalt auf, kann der Kinderfreibetrag übertragen werden. Anderes gilt in Zukunft beim Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Der konnte bisher sogar auf einseitigen Antrag eines Elternteils übertragen werden – das ist in Zukunft ausgeschlossen, wenn der andere Elternteil das Kind regelmäßig ebenfalls in einem nicht unwesentlichen Umfang betreut.

Krankheitskosten weiterhin nur mit Attest

Kurzfristig sahen viele Kranke eine echte Steuersparmöglichkeit am Horizont: Denn Krankheitskosten sollten nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes auch dann anerkannt werden, wenn der Kranke nicht vor Beginn einer Behandlung daran gedacht hat, sich ein Attest ausstellen zu lassen.
Mit dem Steuervereinfachungsgesetz hat die Finanzverwaltung diese einfachere Regelung jetzt gekippt. Steuerzahler brauchen also im Zweifelsfall zur steuerlichen Anerkennung von Krankheitskosten auch weiterhin ein amtsärztliches Attest, das vor Beginn der Behandlung ausgestellt sein muss.


Gesundheit und Pflege
Am 1. Januar tritt das sogenannte Versorgungsstrukturgesetz in Kraft. Es sieht zahlreiche Änderungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege vor. Zudem steigen die monatlichen Pflegsätze und Zahnärzte bekommen eine neue Gebührenordnung.

Zahnersatz wird teurer

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Kassenpatienten müssen für Zahnersatz mehr bezahlen.
Gesetzliche Versicherte müssen ab Januar mehr für Kronen, Brücken und Prothesen zahlen. Grund ist die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die höhere Zahnarzt-Honorare erlaubt. Die Teuerung beträgt durchschnittlich sechs Prozent, kann im Einzelfall jedoch deutlich höher ausfallen. Sie gilt wiederum nicht für den kompletten Zahnersatz, sondern nur für die über die sogenannte Regelversorgung hinausgehenden Leistungen. Sie machen etwa 40 bis 60 Prozent der Gesamtkosten aus. Privatversicherte zahlen für alle zahnärztlichen Leistungen mehr.

Fachärztlicher Versorgung: Kürzere Wartezeiten, mehr Anbieter


Wartezeiten sollen küruer werden.
Gesetzlich versicherte Patienten sollen künftig nicht mehr deutlich länger auf fachärztliche Behandlungen warten müssen als Kunden privater Krankenversicherungen. Krankenkassen können Ärzten, die ihren Patienten "vermeidbare Wartezeiten" zumuten, Zahlungen kürzen. Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung müssen sich aber noch darüber einigen, was konkret unter "vermeidbar" zu verstehen ist. Auch das Angebot fachärztliche Behandlungen wird sich ab 1. Januar erhöhen. Künftig dürfen auch Krankenhausärzte und niedergelassene Ärzte bestimmte fachärztliche Leistungen anbieten, wenn die Qualität bestehenden Standards entspricht.

Gesetzgeber will Ärzte in schlecht versorgte Gebiete locken

In medizinisch schlecht versorgten Gebieten entfällt die sogenannte Residenzpflicht. Das heißt, Ärzte müssen nicht notwendigerweise dort wohnen, wo sie arbeiten. Zudem unterliegen ihre ärztlichen Leistungen generell nicht den gesetzlichen Maximalgrenzen. Weiterhin können die betroffenen Ärzte den gesetzlichen Krankenversicherungen für einige Leistungen mehr in Rechnung stellen als ihre Kollegen in medizinisch besser versorgten Regionen.

Leistungs- und Kosteninformationen für Versicherte

Die gesetzlichen Krankenkassen werden dazu verpflichtet, ihren Kunden eine Übersicht über die beanspruchten Leistungen und deren Kosten zu übermitteln.

Längerfristige Genehmigung von Heilmittelbehandlungen

Menschen mit schweren Behinderungen oder chronisch Kranke brauchen oft längerfristige Heilmittelbehandlungen. Bisher mussten sich die Betroffenen die nötige Medizin mehrmals im Behandlungszeitraum verschreiben lassen. Krankenkassen können die Heilmittel nun auf Antrag für den gesamten Zeitraum genehmigen.

Bessere Aufklärung bei Insolvenz einer Krankenkasse

Bei einer drohenden Insolvenz müssen gesetzliche Krankenkassen mindestens acht Wochen vor der drohenden Insolvenz über die Schließung schriftlich informieren. Das Schreiben muss zudem eine Liste sämtlicher Krankenkassen enthalten, die für einen Kassenwechsel in Betracht kommen. Das beiliegende Formular soll es den Patienten ermöglichen, ihre Kasse ohne einen Besuch der Geschäftsstellen zu wechseln.

Pflegesätze steigen

Die Pflegesätze steigen in der häuslichen Pflege in der Pflegestufe I von 440 auf 450 Euro, in der Pflegestufe II von 1040 auf 1100 Euro und in der Pflegestufe III von 1510 auf 1550 Euro. In der vollstationären Pflege steigen die Leistungsansprüche für Versicherte der Pflegestufe III ebenfalls von 1510 auf 1550 Euro und für Härtefälle von 1825 auf 1918 Euro.

Familienpflegezeit

Das neue Familienpflegezeitgesetz soll Berufstätigen die Pflege von Angehörigen erleichtern. Es ermöglicht, die Wochenarbeitszeit über einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden zu verringern. Die dadurch entstehenden Einbußen werden durch Lohnaufstockungen des Arbeitgebers abgefedert. Wer in dieser Zeit zum Beispiel statt voll nur noch halbtags arbeitet, erhält 75 Prozent seines letzten Bruttoeinkommens.

Der Ausgleich muss aber wieder zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung beginnt, wenn der Arbeitnehmer wieder voll an seine Arbeitsstelle zurückkehrt. Dann erhält er solange das abgesenkte Gehalt weiter, bis der Gehaltsvorschuss abgezahlt ist.

Arbeitgeber können für die Aufstockung ein zinsloses Darlehen, der KfW-Bankengruppe in Anspruch nehmen, dass sie dann zurückzahlen, wenn der Beschäftigte wieder voll arbeitet und selbst zurückzahlt.

Beschäftigte müssen für den Zeitraum der Pflegezeit zudem eine Versicherung abschließen, die das Risiko eines eventuellen Ausfalls ihrer Arbeitsfähigkeit nach Ablauf der Pflegezeit für den Arbeitgeber verringert. Nach Angaben der Bundesregierung soll diese Versicherung nicht mehr als 15 Euro im Monat kosten.

Längere Babypause für Ärzte

Ärzte können sich wegen Geburt, Kindererziehung und Pflege Angehöriger nun zwölf anstatt der bisher geltenden sechs Monate vertreten lassen.


Energie und Verkehr
Erneuerbare Energien werden anders gefördert. Energieanbieter müssen transparentere Rechnungen stellen und den Wechsel erleichtern. Fluggäste bezahlen eine geringere Luftverkehrsabgabe und bekommen eine Schlichtungsstelle. Und natürlich kommen auch auf Autofahrer einige Veränderungen zu.

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Erneuerbare Energien

Strom aus Photovoltaikanlagen wird weniger gefördert. Das ist eine der Veränderungen, die eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorsieht. Statt 28,74 Cent gibt es pro Kilowattstunde nur noch 24,43 Cent. Im zweiten Halbjahr ist eine weitere Absenkung der Vergütung um sechs bis neun Prozent geplant. Auch die Stromerzeugung aus Biomasseanlagen wird geringer vergütet. Für Strom aus Offshore-Windparks steigt dagegen die Förderung. Ziel des EEG ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung bis 2020 auf 35 Prozent, bis 2040 auf 65 Prozent und bis 2050 auf 80 Prozent zu erhöhen.

Kfz-Steuer richtet sich auch nach Kohlendioxyd-Ausstoß

Die Kfz-Steuer für Neuwagen richtet sich künftig auch nach der Kohlendioxyd-Emmission. Danach sind 110 Gramm steuerfrei. Für jedes weitere Gramm, das ein Fahrzeug ausstößt, werden zwei Euro berechnet. Die Besteuerung des Kohlendioxyd-Aufkommens erfolgt zusätzlich zu einem Grundbetrag, der sich wie bisher an Hubraum und Kraftstoffart orientiert.

Luftverkehrsabgabe

Die Luftverkehrsabgabe sinkt. Dadurch reduziert sich der Zuschlag bei Kurzstrecken- und Inlandsflügen von acht auf 7,50 Euro. Auf der Mittelstrecke werden 23,43 Euro statt 25 Euro berechnet und auf der Langstrecke 42,18 Euro statt 45 Euro. Hintergrund ist die Einbeziehung der Fluggesellschaften in den EU-Handel mit CO2-Verschmutzungszertifikaten ab 2012.

Schlichtungsstelle für Flugreisende

Für Fluggäste soll 2012 eine Schlichtungsstelle eingerichtet werden.

Stromrechnungen

Stromanbieter müssen ihren Kunden künftig transparentere Rechnungen vorlegen. Verbraucher müssen zum einen umfassende Informationen über ihren Verbrauch erhalten und zum anderen ihren Verbrauch mit dem anderer Haushalte vergleichen können, um Einsparmöglichkeiten zu entdecken.

Wechsel der Gas- oder Stromanbieter

Wer seinen Strom- oder Gasanbieter wechseln will, soll nicht länger als drei Wochen warten müssen. Die Umstellung kann dann auch mitten in der Woche erfolgen und nicht erst zum 1. des nächsten Monats. Für die Umstellung hat die Bundesnetzagentur den Unternehmen eine Frist bis zum 1. April eingeräumt.

Weitere Veränderungen für Autofahrer

Nach Angaben des ADAC müssen Autofahrer sich unter anderem auf folgende Veränderungen einstellen:

Die Hauptuntersuchung wird nicht mehr rückdatiert.
Wechselkennzeichen für mehrere Fahrzeuge werden eingeführt.
Die Vollstreckung von Bußgeldern ist jetzt EU-weit flächendeckend.
Halterdaten werden EU-weit ausgetauscht.
Einige Städte (vor allem im Ruhrgebiet) führen Umweltzonen ein, andere verschärfen die Regelung.
Reifen, die ab dem 1. November 2012 hergestellt werden, müssen mit einem Label ausgezeichnet sein, das Angaben zu Rollwiderstand, Nasshaftung und Rollgeräusch enthält.
Ab dem 1. Januar gilt die Euro 5a-Abgasnorm für die Zulassung von Nutzfahrzeugen (für Klasse N1 Gruppe II und III und Klasse N2, sowie für Fahrzeuge für besondere soziale Erfordernisse).
Alle neu typgeprüften Pkw müssen ab 1. November 2012 über ein Reifendruckkontrollsystem verfügen.
Die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern für Diesel-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen wird 2012 wieder mit einem Barzuschuss von 330 Euro gefördert.
Österreich führt E10 ein und macht die Rettungsgasse bei jedem Stau zur Pflicht für Autofahrer.
Die Vignettenpreise für Autobahnen und Schnellstraßen in Tschechien steigen um durchschnittlich 20 Prozent.
Liechtenstein tritt dem Schengen-Raum bei. Dadurch entfallen hier die Ausweiskontrollen.

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Zuletzt aktualisiert: 19. Jan, 10:22

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